Gremien
Kirchenvorstand von St. Bernward
1. Vorsitzender: Pfarrer Romanus Kohl
stellv. Vorsitzender: Axel Büssing
weitere Mitglieder:
- Timm Hasselbring
- Peter Hesse
- Jürgen Möwert
- Uwe Seifried
- Wilfried Stolka
Wenn Sie ein Anliegen an den KV haben, schreiben Sie doch bitte eine E-Mail an:
info@st-bernward.de
In der Gemeinde St. Bernward besteht kein Pfarrgemeinderat.
Bei Bedarf wenden Sie sich bitte an das Pastoralteam bzw. das Pfarrbüro.
Auf der Seite katholisch.de ist ein kurzer Erklärfilm zu den Laiengremien und ihren wichtigen Funktionen zu finden.
Der Kirchenvorstand ist das für die Verwaltung des Vermögens, also für die finanziellen Angelegenheiten zuständige Gremium innerhalb der Kirchengemeinde.
Es ist vom Kirchenrecht verbindlich vorgeschrieben. Die rechtliche (gesetzliche) Grundlage für die Kirchenvorstände in Niedersachsen ist das Kirchenvermögensverwaltungsgesetz (KVVG). Dort sind wichtige Aufgaben des Kirchenvorstandes näher umschrieben.
Der Pfarrgemeinderat ist das Gremium der Pfarrgemeinde, in dem zum einen alle wesentlichen pastoralen Anliegen beraten oder beschlossen werden. Zum anderen ist er der Ort, in dem Meinungsbildung und Positionsbestimmung zu Fragestellungen des gesellschaftlichen Umfeldes und öffentlichen Lebens erfolgen kann.
Als Grundlage der Arbeit dient die jeweilige PGR-Satzung, wie sie vom Bischof in Kraft gesetzt worden ist. Hier sind die Aufgaben formuliert.